Liebe Mitglieder

Wie wir Ihnen im Juni mitgeteilt haben, musste von der Finanzdirektion Zürich noch abgeklärt werden, ob eine zusätzlich beantragte Ferien-und Feiertagsentschädigung, eventuell zu einer Rückforderung seitens Härtefallgelder führen könnte.

Aus diesem Grund haben wir unseren Mitgliedern in Absprache mit der Finanzdirektion empfohlen, mit der Gesuchseingabe zu warten, um Ihnen keinen sinnlosen Aufwand zu verursachen.

Leider hat sich unsere Befürchtung bewahrheitet. Durch eine Nachzahlung von KAE wird in der Anspruchsperiode für Härtefallgelder der Personalaufwand und damit die Summe der ungedeckten Kosten verringert. Die Zweckbestimmung und die entsprechenden Bedingungen und Auflagen der ausbezahlten Härtefallgelder fallen im entsprechenden Umfang weg, da ein Gewinn erzielt wird.

Link zum Webseite der Finanzdirektion.

Die Finanzdirektion hat immerhin unseren Vorschlag befolgt und verzichtet im Sinne der Verhältnismässigkeit  bei einer Nachzahlung von KAE unter CHF 10'000 auf eine Überentschädigungsprüfung.

Herzlich

Urs Pfäffli
Präsident